Die Kosten für die anwaltlichen Tätigkeiten richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem dazugehörenden Vergütungsverzeichnis (VV).
Grundlage für die Ermittlung der Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit nach dem RVG ist der Wert (Streitwert bzw. Gegenstandswert), den die Tätigkeit für den Mandanten hat.
Im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeit richten sich die Kosten zusätzlich nach dem Umfang der Tätigkeit.
Möglich ist im Einzelfall die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder eine Vergütung der Tätigkeit nach Zeitaufwand.
Für ein Erstberatungsgespräch ohne weitere Tätigkeit berechnen wir, abhängig vom Aufwand, in der Regel einen Betrag von EUR 80,00 bis maximal EUR 190,00 zuzüglich Auslagenpauschale (20 %, max. EUR 20,00) sowie Umsatzsteuer.
Genauere Informationen erhalten Sie auf Wunsch im Beratungsgespräch.